Verantwortung für den Arbeitsschutz
Laut der Betriebssicherheitsverordnung §10 (BetrSichV) ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen - u.a. statische Regale- systematisch und regelmäßig zu prüfen. Die Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 sollte dabei von einer fachkundigen Person im 12-Monats-Intervall erfolgen.
Jährliche Prüfpflicht für Lagereinrichtungen
Festlegungen zur jährlichen Prüfpflicht finden sich in:
- DGUV Regel 108-007 (BGR 234): Lagereinrichtungen/Regale sind Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung §10 (BetrSichV)
- DIN EN 15635: legt den Umfang als auch den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen/Regalen fest durch die Befähigte Person - der Regalinspekteur
Prüfpflichtige Regalsysteme
Als prüfpflichtige Regalsysteme gelten ortsfeste Regale aus Stahl. Darunter zählen z. B.:
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Einfahrregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- Mehrgeschosseinrichtungen