Die nachfolgenden Bestimmungen gelten in Ergänzung zu den allgemeinen Regelungen in Teil 1 für die Buchung von Veranstaltungen und Seminaren.
1. Zahlung
Die Veranstaltungsvergütung oder Seminargebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in der fakturierten Währung ohne Abzug und bankspesenfrei zur Zahlung fällig, soweit nicht anders angegeben.
Die Teilnahmegebühr eines Fernlehrgangs ist für Verbraucher in mehreren, regel- und gleichmäßigen Raten zu zahlen. Die genaue Höhe wird im Angebot dargestellt. Die Rechnung der ersten Rate wird nach dem Starttermin fällig.
2. Rücktrittsbedingungen
Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist jederzeit möglich. Die Bossert Consulting GMBH kann aber nur eine Absage in Textform anerkennen. Im Fall einer Stornierung wird folgende Bearbeitungsgebühr erhoben: Bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90,00 € zzgl. MwSt., bis zu 15 Tagen vorher 30% der Gebühr und bei 14 Tagen oder kürzer vor Beginn der Veranstaltung fällt die volle Teilnahmegebühr an.
Keinerlei Kosten entstehen, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.
3. Umbuchung
Falls ein Veranstaltungstermin nicht wahrgenommen werden kann, bucht der Veranstalter den Teilnehmer jederzeit auf dessen Wunsch auf einen anderen Termin bzw. eine andere Veranstaltung um. Umbuchungen können nur in Textform vorgenommen werden. Bei einer Umbuchung 15 Tage oder kürzer vor Veranstaltungsbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 € zzgl. MwSt. an. Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen ohne Präsenztermin, wie E-Mail-Seminare, Online-Seminare, Online-Lehrgänge oder E-Learnings.
4. Vertretung
Der angemeldete Teilnehmer kann einen Vertreter benennen, der an seiner Stelle an der Schulung teilnimmt. Die Benennung einer Vertretung muss in Textform erfolgen und ist von Seiten der Bossert Consulting GmbH zustimmungspflichtig. In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten.
5. Laufzeit von Verträgen über Fernlehrgänge
Die Mindestlaufzeit des Vertrages entspricht der Lehrgangsdauer.
6. Gerichtsstand bei Fernunterrichtsverträgen
Gerichtsstand ist der Wohnort des Teilnehmers.
7. Kündigung
Veranstalter und Teilnehmer eines Fernlehrgangs haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrages entspricht.
8. Widerrufsbelehrung gegenüber Verbrauchern
Widerrufsbelehrung nur für private Verbraucher |
9. Änderungs- und Durchführungsvorbehalt
Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund oder wegen höherer Gewalt, notwendige organisatorische bzw. inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Über diese Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich unterrichtet. Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die bereits bezahlte Gebühr wird dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche ergeben sich daraus nicht. Bitte beachten Sie dies bei der Buchung von Reisetickets oder Übernachtungen.
10. Foto- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen und Seminaren
Bei Veranstaltungen und Seminaren können Fotos oder Videos erstellt werden, auf denen auch die Teilnehmer zu sehen sind. Diese Aufnahmen können zu Dokumentations- und Werbezwecken sowie zur Berichterstattung und in Produkten der Bossert Consulting GMBH verwendet werden. Mit Buchung einer Veranstaltung oder eines Seminars erklären Sie sich mit der Anfertigung der Aufnahmen und deren Verwendung durch die Bossert Consulting GMBH einverstanden. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, schreiben Sie bitte eine entsprechende E-Mail unter Angabe der gebuchten Veranstaltung bzw. des gebuchten Seminars an info(at)bossert-consulting.de.
11. Regelungen für bossert-consulting.de
Bei erfolgreich absolvierter Zertifikatsprüfung auf www.bossert-consulting.de erhalten die Teilnehmer ein von der Bossert Consulting GmbH ausgestelltes Zertifikat (Institutszertifikat), sofern nicht anders angegeben. Zudem wird dem Teilnehmer für den Zeitraum von einem Jahr das Zertifikat in digitaler Form auf dem Portal zur Verfügung gestellt. Die Jahresfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem der Teilnehmer das Zertifikat im Portal zur Verfügung gestellt worden ist.
Die Prüfungsleistung, die Prüfungsunterlagen und die Ergebnisse der Selbstkontrolltests des Teilnehmers werden von der Bossert Consulting GmbH für zwei Jahre archiviert und danach gelöscht. Die Archivierungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem der Teilnehmer das Prüfungsergebnis zur Verfügung gestellt worden ist.
Zweitausfertigungen von Zertifikaten können innerhalb des Archivierungszeitraums (2 Jahre) gegen eine Gebühr von 30.- Euro pro Zertifikat bei der Bossert Consulting GmbH angefordert werden.