EU BKF Kennziffer 95
Der Gesetzgeber fordert:
Fahrerlaubnisbesitzer, die nach September 2014 noch gewerblich LKW fahren möchten, müssen alle 5 Jahre eine 5-tägige Fortbildung besuchen (auch als einzelne Eintagesseminare über 5 Jahre möglich).

Der Gesetzgeber fordert:
Fahrerlaubnisbesitzer, die nach September 2014 noch gewerblich LKW fahren möchten, müssen alle 5 Jahre eine 5-tägige Fortbildung besuchen (auch als einzelne Eintagesseminare über 5 Jahre möglich).