EU-Berufskraftfahrer Modul 2 - Vorschriften im Güterkraftverkehr incl. DTCO

Zielgruppe

EU-Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr, die der Nachweispflicht unterliegen.

Hintergrund

Bereits im Jahr 2003 hat die EU eine Richtlinie erlassen, in der gemeinschaftliche Regeln für die Aus- und Weiterbildung von Kraftfahrern festgelegt wurden. Für alle Fahrer gilt eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Jahren in vorgeschriebenen Themenbereichen.
Insbesondere das Thema "Fahrökonomie" bildet einen Schwerpunkt der Kenntnisse und Fähigkeiten, die ständig aufgefrischt werden sollen. Dieses gewinnt in Zeiten steigender Kraftstoffpreise mehr denn je an Bedeutung. Die konsequente Umsetzung hilft auch, Unfälle zu vermeiden und die Qualifizierung im Bereich der wirtschaftlichen Fahrweise (Eco-Training) trägt somit zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit bei.

Zusatzleistungen

Im Seminarpreis sind Lehrgangsunterlagen enthalten.

Rechtliche Grundlagen

 

Mit dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr", dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt. Das Gesetz findet seit dem 10. September 2009 auf Fahrer Anwendung, die Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erforderlich ist. - Richtlinie 2003/59/EG - Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG) - Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV)

 

Inhalte

 

- Gesetzliche Regelungen
- Lenk- und Ruhezeiten
- Kontrolle der Fahrzeiten
- Vorschriften und Dokumente im Güterkraftverkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Vorschriften
- Besondere Transporte

 

Voraussetzungen

 

Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE.

 

Abschluss

 

Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde. Sollte ein Teilnehmer nicht vollständig an den gesetzlich vorgeschriebenen 7 Zeitstunden teilnehmen, erhält er für dieses Modul keine Bescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Behörde.

 

Gültigkeit

 

Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahmebescheinigung für dieses Modul in Kombination mit den Nachweisen für die anderen geforderten Kenntnisbereiche als Nachweis der Weiterbildung bei der zuständigen Behörde verwendbar.

 

Kompetenz

 

Bossert Consulting steht für über 3 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir legen besonderen Wert auf die ständige fachliche als auch methodisch-didaktische Weiterbildung unserer Trainer und eine praxisorientierte Ausrichtung der Trainings.

 

Hinweise

 

Die einzelnen Seminare der Weiterbildung gem. BKrFQG sind auch als 5-Tages-Wochenseminar buchbar. Bitte wenden Sie sich hierzu an unseren Ansprechpartner vor Ort

Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.

Teilnehmerzahl

maximal 20 Teilnehmer