beschleunigte Grundqualifikation zum Berufskraftfahrer

Wer seinen LKW Führerschein nach dem 10. September 2009 bestanden hat und gewerblich fahren möchte, muss eine „Grundqualifikation" nachweisen. Diese Grundqualifikation kann der Fahrer auf verschiedene Weise erlangen. Qualifikationsmöglichkeiten: * Eine Möglichkeit ist die Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb. Mindestalter 18 Jahre. * Eine andere Möglichkeit ist die sogenannte Grundqualifikation ohne zusätzliche Ausbildung mit Prüfung bei der IHK. Die Prüfung bei der IHK dauert in diesem Fall 7,5 Stunden und beinhaltet Theorie und Praxis. Mindestalter 18 Jahre * Die dritte Möglichkeit ist die beschleunigte Grundqualifikation mit anschließender Prüfung bei der IHK. In diesem Fall absolviert man einen Lehrgang bei uns. Dauer 140 Stunden Unterricht einschließlich 10 Stunden Praxis. Anschließend meldet sich der Teilnehmer bei seiner zuständlichen IHK (Wohnsitz) an und absolviert eine 90 minütige theoretische Prüfung. Besitz der Fahrerlaubnis nicht erforderlich aber sinnvoll! Mindestalter 21 Jahre. Nach bestandener Prüfung wird durch die Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Diese befähigt zum gewerblichen Fahren. Die Praxis findet in Kooperation mit einer ausgewählten Fahrschule in der Region statt.